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Kolumne KW47 „Amtsschimmel verhindert Fest der Stille?“, mit Nachtrag am Ende

Amtsschimmel verhindert Fest der Stille?

 

Ab und zu flattert jetzt Post vom hohen Schönefelder Amte bei uns in den Briefkas­ten. Der Antrag auf Genehmigung des Festes der Stille, eine Formalie will man meinen, wurde am 1. November gestellt. Sage und schreibe 23 Tage später und 15 Tage vor dem Fest kommt statt einer Genehmigung eine „Ordnungsverfügung“ unter Androhung der Untersagung des Festes und Geldbußen von 300 Euro und Haftandrohung.


Man hatte sich Zeit gelassen, denn man liest so mangelhaft, dass dieses Fest auf einen Montag fallen sollte, über eine Woche später als der von uns angegebene Termin. Nicht einmal der eingeblendete Flyer im Antrag konnte da Abhilfe schaffen. Man versteht sich sogar dazu, die Lärmpegel für das Fest der Stille genauestens zu definieren, obwohl nicht einmal Anwohner zu verzeichnen sind, die nicht selbst dabei wären und das doch wohl keine Disco ist.

Lagerfeuer sind untersagt, das würde uns je nach Gutdünken dieses Amtes wahlweise 100 oder 150 Euro kosten. Ob man eine Feuerschale als Lagerfeuer definiert, das behält man sich auch vor, am besten im Nachhinein festzulegen, wenn die unaufschiebbare Zahlung zu erfolgen hat.

Als wir die Veranstaltungen in Treu und Glauben beantragt haben, wurde uns nicht gerade freundlich beschieden, dass diesmal noch eine Sicherheitskonzeption zu erstellen ist, was wir in einer Woche abarbeiteten. Die Plakatierung hat man uns anstandslos genehmigt, aber mit der Genehmigung der Veranstaltung tut man sich schwer. Vielleicht weil wir jetzt so weit in den Vorbereitungen stecken, weil wir jetzt nicht mehr so leicht zurück könnten?

Natürlich könnten wir die Ordnungsver­fügung anfechten, dazu gibt es sogar eine Rechtsbehelfsbelehrung, die aber ins Absurde verkehrt ist, indem man auch den Passus findet, dass „im Fall einer Anfechtung der Verfügung eine rechtskräftige Hauptsachenentscheidung wegen der Kürze der Zeit nicht erwartet werden kann“, das heißt, wenn wir dieses von Strafandrohungen bis hin zur Haftandrohung strotzende Papier mit der Option „die Veranstaltung in ihrer Gesamtheit zu untersagen“ nicht schlucken, will das Amt die Veranstaltung platzen lassen.

Das grenzt schon an Perfidie, wenn man erst unmäßig Zeit verstreichen lässt, dann kurz vorher mit einer Verfügung kommt und dabei das selbstgeschaffene Argument des Zeitdrucks vorteilhaft einsetzt, um einen Widerspruch faktisch unmöglich zu machen.

Der Bürgermeister hat umgehend angeboten, ein klärendes Gespräch zu führen und mahnt Verständnis für Verwaltungsakte an. Mit diesen kafkaesken Zuständen wird er aber selbst aufräumen müssen. Was wir zu sagen haben, das ist hier für jedermann lesbar. Gern stellen wir auch die „Verwaltungsakte“ ins Netz, so dass sich jeder überzeugen kann mit welchen Mitteln da versucht wird zu arbeiten.

Hätten wir uns je bei einer der vorange­gangenen Feste einer Ordnungs­widrig­keit schuldig gemacht, wie leicht würden wir Verständnis aufbringen und es verständig ertragen können. Hätten wir auch nur eine Frist versäumt oder wären wir nicht geneigt auch noch allen möglichen Stellen unsere Telefonnummern mitzuteilen, die ganze Härte des Gesetzes könnte uns treffen. Aber einer Stelle, die aus einer Veranstaltung am zweiten Advent, dem Fest der Stille, eine Mon­tags­disco mit bedenklicher Lärment­wicklung machen möchte, der kann man sich nur schwerlich beugen.

Einen besonderen Witz hält das Papier noch bereit, „dass Ihre (unsere) wirtschaftlichen Interessen, u.a. die Vermeidung kostenintensiver Auflagen, hinter dem Interesse der Allgemeinheit an einem gefahrenreduzierten Ablauf der Veran­staltung zurücktreten müssen.“ Wir haben also wirtschaftliche Interessen? Wir wollen uns über die Interessen der Allgemeinheit hinwegsetzen?

Ich glaube sagen zu können, dass das Fest der Stille im Interesse der Bürger durchgeführt wird und mit größtmöglicher Sorgfalt vorbereitet. Welche Interessen das Dezernat 1 der Gemeinde verfolgt, kann man nicht ermessen.

C.R. im Waltersdorfe 23.11.2013

 

Nachtrag vom 25.11.2013

Gute Stimmung?


„Fest steht, dass das Fest der Stille durchgeführt wird“, so die ersten Worte des Bürgermeisters beim schnell anberaumten Termin heute Morgen im Rathaus. In der Ordnungsverfügung sieht das so aus: „… behalte ich mir andere Maßnahmen, insbesondere die Veranstaltung in ihrer Gesamtheit zu untersagen, ausdrücklich vor.“

„Aber die Auflagen …“, „was es gibt Auflagen?“ Es waren eine ganze Reihe. Sie wurden durchgegangen und Unnötiges bzw. Unsinniges gestrichen. Dann die Haftandrohung. Das sei „Theorie“, also stehengelassen. Als nun alle Auflagen geprüft waren und nunmehr mit einem Häkchen versehen, wäre der Moment gewesen zu fragen: „Warum dann die ganze „Ordnungsverfügung“?“ Aber diese Frage ist uns nicht im richtigen Moment eingefallen und es entstand ganz schnell eine neue, weniger fragwürdige Verfügung und wo wir einmal so begriffsstutzig waren gleich noch der Nachsatz: „Das machen wir dann im nächsten Jahr genauso.“ Wenn sich denn jemand findet, der mit dem Gegenwind des Verfügungsdschungels noch den Schneid hat, das alles auf sich zu nehmen, wo man statt Drohungen doch vielleicht eher einen Dank verdient hätte.

Aber so sind die Zeiten und man kann froh sein, dass man einen Bürgermeister hat, der dann wenigstens mal in den dB Messer hüstelt und feststellt, dass er damit über achtzig dB verursacht hat. In dem ursprünglichen Papier standen 65 dB bei geöffnetem Fenster. Ich hatte heute Morgen mal spaßeshalber den dB Messer, den wir einem Jugend forscht Projekt verdanken, ans offene Fenster gehalten und maß 76,4 dB, als nur ein PKW auf der Straße vorüberfuhr.

Man spürt ihn kaum noch, den Gegenwind, könnte sogar meinen der Gemeinde liegt etwas an unserem Fest, aber wer sich das ausgedacht hat, was uns ein geschlagenes Wochenende stahl, das war nicht herauszubekommen.

Halten wir uns also weniger an die Buchstaben, mehr an die Worte: „Fest steht, dass das Fest der Stille durchgeführt wird.“