Von der Macht des Schweigens
Von der Macht des Schweigens Nichts ist zurückhaltender seine Missbilligung zu äußern als zu schweigen. Dieses Recht ist auch ausdrücklich einem Angeklagten zugebilligt, der selbst wenn er offenkundig schuldig ist, auf diese Macht setzen darf. Den drastischsten Versuch in dieser…
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