Kolumne KW29 „Selbstversuch“
Selbstversuch Der Flughafen rückt die grundstücksbezogenen Daten nicht heraus. So hat man in der Regel keinerlei Vorstellung, was die Schallschutzmaßnahme nach den neuen Richtlinien kosten würde. Die Begründung ist, dass die Verkehrswertgutachten unvoreingenommen erfolgen sollen.